Markenprüfung
Bevor Du eine Domain übernimmst oder nutzt, musst Du Marken- und Namensrechte prüfen. Diese Seite ist ein allgemeiner Risikohinweis und keine Rechtsberatung – im Zweifel gehört die Frage zu einer fachkundigen Anwältin oder einem fachkundigen Anwalt.
Worauf Du achten musst
- Identische Markenbegriffe: Enthält die Domain eine eingetragene Marke wörtlich, ist das Risiko am höchsten.
- Ähnliche Marken: Auch klanglich oder schriftbildlich ähnliche Begriffe können Verwechslungsgefahr begründen.
- Geschäftliche Kennzeichen und Unternehmensnamen: Schutz entsteht teils schon durch Benutzung im Geschäftsverkehr – nicht nur durch Registereintrag.
- Personennamen: Namensrechte realer Personen können Domainnutzungen entgegenstehen.
- Tippfehlerdomains: Vertipper bekannter Marken sind ein klassisches Abmahnrisiko (Typosquatting).
- Bekannte Produkte: Produktnamen sind häufig als Marken geschützt – auch in Kombination mit generischen Zusätzen.
- Regionale Namen: Orts- und Regionsbezeichnungen sind oft frei, Kombinationen mit geschützten Begriffen nicht.
- Branchenüberschneidung: Markenschutz gilt für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen. Gleiche Branche erhöht das Konfliktrisiko deutlich.
- Nutzungskontext: Entscheidend ist nicht nur der Name, sondern wofür Du die Domain tatsächlich nutzt.
Wo Du recherchierst
- DPMA – Deutsches Patent- und Markenamt (deutsche Marken)
- EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Unionsmarken)
- WIPO – World Intellectual Property Organization (internationale Registrierungen)
Prüfe zusätzlich die einfache Websuche: benutzte, aber nicht eingetragene Kennzeichen findest Du nur so.
Keine automatisierte Freigabe
Weder ein Registertreffer noch ein leeres Suchergebnis ist eine rechtliche Freigabe. Eine verlässliche Einschätzung – insbesondere zu Ähnlichkeit und Branchennähe – liefert nur fachkundige Rechtsberatung.
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